Hilfe beim Streit unter Erben – Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Erbstreitigkeiten

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Erbstreitigkeiten können häufig zu langwierigen und belastenden Konflikten führen, die nicht nur das Erbe selbst betreffen, sondern auch die Beziehungen innerhalb der Familie belasten. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen unter Erben kommt, ist es wichtig, eine sachliche und rechtlich fundierte Lösung zu finden. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche zu klären, Konflikte zu lösen und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wie können wir helfen?

Erbstreitigkeiten entstehen oft durch unterschiedliche Vorstellungen über die Verteilung des Erbes, unklare Testamente oder den Streit über die Auslegung von Erbfolgen.  Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Streit um die Auslegung des Testaments: Wenn Unklarheiten über den Inhalt oder die Auslegung des Testaments bestehen, beraten wir Sie, um eine rechtlich gesicherte Lösung zu finden.
  • Auseinandersetzungen um den Pflichtteil: Sollte es zu Streitigkeiten über den Pflichtteil von Erben kommen, vertreten wir Ihre Interessen und klären, inwieweit Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.
  • Verteilung des Erbes: Wenn Erben sich nicht einig werden können, wie das Erbe unter den Beteiligten aufgeteilt werden soll, helfen wir bei der fairen und gerechten Lösung der Vermögensverteilung.
  • Erbschaftssteuer: In vielen Fällen führen Erbstreitigkeiten auch zu Fragen rund um die Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie, wie Sie steuerliche Belastungen vermeiden oder reduzieren können.
  • Vermögensbewertung: Bei Streitigkeiten über den Wert des Erbes, insbesondere bei Immobilien, Unternehmen oder wertvollen Sammlungen, vermitteln wir zwischen den Erben und sorgen dafür, dass eine objektive Bewertung erfolgt.
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Erbansprüche durchgesetzt werden.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Aufklärung: Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe und helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, wie Sie mit Erbstreitigkeiten umgehen wollen.
  • Mediation und außergerichtliche Lösung: Wenn Sie es bevorzugen, eine Einigung ohne gerichtliche Auseinandersetzungen zu erzielen, setzen wir auf Mediation und vermitteln zwischen den Erben, um eine gütliche Einigung zu finden.
  • Verhandlung mit den Erben: Bei Meinungsverschiedenheiten helfen wir Ihnen, Ihre Position zu vertreten und eine Lösung zu finden, die sowohl rechtlich als auch fair ist.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, vertreten wir Sie in Erbauseinandersetzungsverfahren und setzen Ihre Ansprüche rechtlich durch.

Kosten:

Die Kosten für die Lösung von Erbstreitigkeiten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der Beratung und rechtlichen Unterstützung. In der Regel werden die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Wir informieren Sie von Anfang an transparent über die zu erwartenden Kosten und bieten Ihnen eine Erstberatung zu einem Festpreis an. In bestimmten Fällen kann auch Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Erbschein oder Erbnachweis
  • Vermögensaufstellungen des Verstorbenen (z. B. Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile)
  • Unterlagen zur Erbengemeinschaft (z. B. Erbteilvereinbarungen)
  • Steuerbescheide, wenn relevant (z. B. zu Erbschaftssteuern)

Enterbt? Pflichtteil und Ergänzung des Pflichtteils

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Die Enterbung eines Angehörigen ist ein schwerwiegender Schritt, der oft zu Konflikten und Unsicherheiten führt. Wenn Sie vom Erbe ausgeschlossen wurden oder Fragen zu Ihrem Pflichtteilsrecht haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Ansprüche zu klären. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und Ihre Rechte durchzusetzen, sei es durch die Geltendmachung des Pflichtteils oder die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Enterbung.

Wie können wir helfen?

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung, wenn Sie vom Erbe eines Verstorbenen ausgeschlossen wurden oder sich in einer Auseinandersetzung um das Pflichtteilsrecht befinden:

  • Prüfung der Enterbung: Wenn Sie enterbt wurden, prüfen wir, ob die Enterbung rechtlich wirksam ist. In vielen Fällen gibt es Gründe, warum eine Enterbung unwirksam sein könnte, z. B. aufgrund eines Formfehlers oder einer fehlenden gesetzlich zulässigen Begründung.
  • Geltendmachung des Pflichtteils: Als enterbener Erbe haben Sie in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil, der einen bestimmten Anteil am Erbe garantiert. Wir berechnen Ihren Pflichtteilsanspruch und setzen ihn gegebenenfalls gegenüber den anderen Erben oder dem Nachlassverwalter durch.
  • Erb- und Pflichtteilsansprüche gegen das Testament: Sollte das Testament ungültig oder anfechtbar sein, etwa wegen Formfehlern oder fehlerhafter Auslegung, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegen eine möglicherweise unfaire Enterbung vorzugehen.
  • Vermögensverschiebung vor dem Erbfall: In Fällen, in denen der Erblasser versucht hat, Vermögen vor dem Erbfall zu verschieben, um den Pflichtteil zu umgehen, prüfen wir, ob solche Schenkungen an Dritte rückgängig gemacht werden können, um Ihren Anspruch auf den Pflichtteil zu sichern.
  • Streitigkeiten mit anderen Erben: Falls es Streitigkeiten unter den Erben über die Gültigkeit des Testaments oder die Berechnung des Pflichtteils gibt, vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für eine faire Lösung ein.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zum Pflichtteilsrecht: Wir klären Sie darüber auf, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf den Pflichtteil haben. Wir erläutern Ihnen auch, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Vermögenswerte dabei berücksichtigt werden.
  • Überprüfung des Testaments: Wenn Sie befürchten, dass die Enterbung oder die Testamentsregelungen fehlerhaft sind, prüfen wir das Testament auf rechtliche Mängel und beraten Sie, ob eine Anfechtung sinnvoll ist.
  • Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs: Wir setzen Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil durch, wenn Sie enterbt wurden oder Ihr Pflichtteil unrechtmäßig gekürzt wurde.
  • Verhandlungen und Mediation: Sollte es zu Konflikten mit anderen Erben oder dem Nachlassverwalter kommen, versuchen wir, im Sinne einer einvernehmlichen Lösung eine Mediation zu erreichen, bevor es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte keine Einigung erzielt werden, vertreten wir Sie vor Gericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte auf den Pflichtteil anerkannt werden.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Kosten für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder die Anfechtung einer Enterbung hängen vom Streitwert und der Komplexität des Falles ab. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über die voraussichtlichen Kosten und bieten eine Erstberatung zu einem Festpreis an. In bestimmten Fällen können Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen
  • Erbschein oder Erbnachweis
  • Unterlagen zu Schenkungen und Vermögensübertragungen des Erblassers
  • Nachweise über das Erbe (z. B. Nachlassinventar, Kontoauszüge)
  • Unterlagen zu bestehenden Pflichtteilsansprüchen (z. B. Berechnungen des Pflichtteilswerts)


Streit vermeiden - Nachlassplanung, Testament und Testamentsvollstreckung. Wir sorgen für eine rechtssichere und gerechte Erbregelung

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Eine gut durchdachte Nachlassplanung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Ob es um die Erstellung eines Testaments, die Regelung von Erbansprüchen oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers geht – wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher zu dokumentieren und Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Mit einer klaren Nachlassplanung können Sie sicherstellen, dass Ihr Erbe so verläuft, wie Sie es sich wünschen.

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen Sie bei der gesamten Nachlassplanung, angefangen bei der Erstellung eines Testaments bis hin zur Begleitung bei der Testamentsvollstreckung:

  • Erstellung eines Testaments: Wir helfen Ihnen dabei, ein rechtssicheres Testament zu erstellen, das Ihre Wünsche klar und eindeutig widerspiegelt. Dabei berücksichtigen wir Ihre familiären Verhältnisse, steuerliche Aspekte und mögliche Erbstreitigkeiten.
  • Testamentarische Regelungen: Wir beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen verteilen können, etwa durch die Einsetzung von Erben, die Bestimmung von Pflichtteilsansprüchen oder die Regelung von Unternehmensnachfolgen.


  • Testamentsvollstreckung: Wir erklären Ihnen, welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker übernimmt, und unterstützen Sie bei der Bestellung eines geeigneten Testamentsvollstreckers. Sollte der Erbfall eintreten, begleiten wir Sie bei der Umsetzung des Testaments und sorgen dafür, dass Ihre Wünsche ordnungsgemäß umgesetzt werden.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Eine umfassende Nachlassplanung umfasst auch die Regelung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Wir helfen Ihnen dabei, diese Dokumente rechtssicher zu erstellen und Ihre Wünsche für den Fall der Handlungsunfähigkeit festzulegen.

Was tun wir?

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung eines rechtssicheren Testaments: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Testaments, das alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Wünsche klar zum Ausdruck bringt.
  • Beratung zur Testamentsgestaltung: Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten der Testamentserstellung, z. B. durch ein eigenhändiges Testament oder ein notarielles Testament, und helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.
  • Testamentsvollstreckung: Wenn Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen möchten, beraten wir Sie darüber, welche Aufgaben dieser übernimmt und wie er die Umsetzung des Testaments sicherstellt.
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Wir helfen Ihnen, klare Regelungen für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zu treffen und diese rechtssicher zu formulieren.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Kosten für die Nachlassplanung und die Erstellung von Testamenten richten sich nach dem Umfang der Beratung und der Komplexität der Regelungen. Für die Erstellung eines Testaments bieten wir Ihnen eine transparente und faire Preisgestaltung an. Die Gebühren für die Testamentsvollstreckung werden in der Regel im Testament selbst festgelegt. Wenn Sie Unterstützung bei der Optimierung Ihrer Erbregelungen wünschen, können auch hier zusätzliche Beratungskosten anfallen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Angaben zu Ihren Erben (z. B. Familienangehörige, Partner, Freunde)
  • Informationen zu Ihrem Vermögen (z. B. Immobilien, Bankkonten, Unternehmensbeteiligungen)
  • Bestätigung über bestehende Schenkungen oder vorab verteilte Vermögenswerte
  • Unterlagen zur Unternehmensnachfolge, falls relevant
  • Entwurf oder Vorstellungen zu Ihren testamentarischen Regelungen (z. B. Begünstigte, Ausgleichszahlungen, Sonderwünsche)


 Immobilien im Nachlass

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Immobilien spielen im Nachlass häufig eine zentrale Rolle und stellen in vielen Erbfällen sowohl eine wertvolle Vermögensposition als auch eine Quelle für mögliche Streitigkeiten dar. Ob es um die Aufteilung von Immobilien, die Bewertung von Liegenschaften oder die rechtlichen Aspekte der Übertragung geht – wir unterstützen Sie bei der effizienten und fairen Lösung von Immobilienfragen im Erbfall.

Wie können wir helfen?

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Regelung von Immobilien im Nachlass:

  • Immobilienbewertung: Im Rahmen der Nachlassregelung ist es oft notwendig, den Wert von Immobilien zu ermitteln. Wir helfen Ihnen bei der professionellen Bewertung von Immobilien, um eine faire und gerechte Verteilung des Nachlasses sicherzustellen.
  • Aufteilung von Immobilien: Wenn Immobilien unter den Erben aufgeteilt werden müssen, beraten wir Sie zu den besten Optionen: Soll die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt werden, oder soll sie von einem Erben übernommen werden? Wir helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden.

 

  • Immobilienübertragung: Falls eine Immobilie im Rahmen eines Erbes übertragen wird, unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Gestaltung der Übertragung, etwa durch die Erstellung von Schenkungsverträgen oder Übergabevereinbarungen.
  • Erbengemeinschaft und Immobilien: In vielen Fällen bilden die Erben eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über die Nutzung oder den Verkauf von Immobilien entscheiden muss. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten in der Erbengemeinschaft und helfen bei der Lösung von Konflikten.
  • Mietrechtliche Fragen: Wenn eine geerbte Immobilie vermietet ist, können auch mietrechtliche Fragestellungen relevant werden. Wir beraten Sie, wie Sie als neuer Eigentümer mit bestehenden Mietverhältnissen umgehen und welche Rechte und Pflichten Sie als Vermieter haben.

Was tun wir?

  • Bewertung von Immobilien: Wir unterstützen Sie bei der professionellen Bewertung von Immobilien, entweder durch die Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder durch rechtliche Beratung zur Wertermittlung.
  • Beratung zur Aufteilung und Übergabe von Immobilien: Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für die Aufteilung oder Übertragung von Immobilien zu finden, sei es durch Verkauf, Übertragung auf einen Erben oder andere rechtliche Lösungen.
  • Erbengemeinschaft und Konfliktlösung: Bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft sorgen wir für eine faire und rechtssichere Lösung, die alle Interessen berücksichtigt.


  • Mietrechtliche Beratung: Falls es sich um vermietete Immobilien handelt, beraten wir Sie zu Ihren Rechten als Vermieter und der Verwaltung von Mietverhältnissen im Erbfall.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Kosten für die rechtliche Beratung und Unterstützung bei Immobilien im Nachlass hängen von der Komplexität des Falls und dem Wert der Immobilie ab. In der Regel orientieren sich die Gebühren an den rechtlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir informieren Sie von Anfang an transparent über die voraussichtlichen Kosten und bieten Ihnen eine Erstberatung zu einem Festpreis an. In komplexeren Fällen, wie der Immobilienbewertung oder der Konfliktlösung innerhalb einer Erbengemeinschaft, können zusätzliche Kosten entstehen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Grundbuchauszug der geerbten Immobilie
  • Bewertungsunterlagen zur Immobilie (z. B. Gutachten oder Schätzungen)
  • Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen
  • Vereinbarungen zwischen den Erben oder der Erbengemeinschaft
  • Mietverträge, falls die Immobilie vermietet ist
  • Unterlagen zu etwaigen steuerlichen Aspekten der Immobilie (z. B. Erbschaftssteuerbescheide)


Kunst im Nachlass

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Kunstwerke sind für viele Menschen nicht nur ein bedeutendes Vermögen, sondern auch ein wertvolles kulturelles Erbe. Im Erbfall können Kunstgegenstände sowohl emotionale als auch wirtschaftliche Streitpunkte darstellen. Es ist wichtig, Kunst im Nachlass rechtzeitig und fachgerecht zu regeln, um sowohl den ideellen als auch den materiellen Wert zu wahren. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Regelung von Kunstwerken im Erbfall und sorgen dafür, dass Ihre Kunstsammlung korrekt und gerecht unter den Erben verteilt wird.

Wie können wir helfen?

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung bei der Handhabung von Kunst im Nachlass:

  • Bewertung von Kunstwerken: Im Erbfall ist es oft notwendig, den Wert von Kunstwerken zu ermitteln. Wir arbeiten mit spezialisierten Gutachtern zusammen, um den aktuellen Marktwert Ihrer Kunstwerke zu ermitteln und eine faire Verteilung sicherzustellen.
  • Verteilung von Kunst im Nachlass: Kunstwerke sind häufig ein Streitpunkt unter den Erben. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für die Aufteilung oder den Verkauf von Kunstwerken zu finden, sei es durch eine faire Verteilung, die Bestellung eines Verwalters oder die Versteigerung der Werke.
  • Testamentarische Regelungen für Kunst: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass bestimmte Kunstwerke in Ihrer Sammlung an eine bestimmte Person oder Institution gehen, helfen wir Ihnen, Ihre Wünsche im Testament klar und rechtssicher zu formulieren.


  • Verkauf von Kunstwerken: Falls es notwendig ist, Kunstwerke zu verkaufen, sei es aufgrund von Erbstreitigkeiten oder der Notwendigkeit, die Erbmasse zu verflüssigen, beraten wir Sie zu den besten Verkaufsoptionen, etwa über Auktionen oder private Verkäufe.
  • Langfristige Aufbewahrung und Pflege: Bei besonders wertvollen oder empfindlichen Kunstwerken beraten wir Sie zur sicheren Aufbewahrung, Pflege und gegebenenfalls zur Leihgabe an Museen oder Institutionen, um den kulturellen Wert zu wahren.

Was tun wir?

  • Bewertung von Kunstwerken: Wir koordinieren die Bewertung Ihrer Kunstwerke durch unabhängige Gutachter, die den aktuellen Marktwert professionell ermitteln.
  • Beratung zur Aufteilung und Übergabe von Kunst: Wir unterstützen Sie bei der Festlegung, wie Kunst im Nachlass verteilt werden soll, und bieten Lösungen an, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.
  • Erstellung von testamentarischen Regelungen für Kunst: Wir helfen Ihnen, klare und rechtsgültige Regelungen für die Weitergabe von Kunstwerken in Ihrem Testament zu formulieren, sodass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Kunstsammlung respektiert werden.
  • Verkauf und Versteigerung: Falls es notwendig ist, Kunstwerke zu verkaufen, beraten wir Sie über die besten Verkaufsoptionen und unterstützen Sie bei der Verhandlung von Preisen und Vertragsbedingungen.
  • Beratung zur sicheren Aufbewahrung: Wir geben Ihnen Empfehlungen zur sicheren Aufbewahrung und Pflege von Kunstwerken, um ihren Wert zu erhalten und potenzielle Schäden zu vermeiden.


Welche Kosten entstehen mir?

Die Kosten für die Beratung und Unterstützung bei Kunst im Nachlass hängen von der Komplexität des Falls und dem Umfang der erforderlichen Dienstleistungen ab. Die Kosten für die Kunstbewertung sowie für die Beratung und rechtliche Unterstützung richten sich in der Regel nach dem Wert der Kunstwerke und dem Aufwand der jeweiligen Leistung. Wir informieren Sie stets transparent über die voraussichtlichen Kosten und bieten eine Erstberatung zu einem Festpreis an. Bei Bedarf können zusätzliche Gebühren für spezielle Gutachten oder die Beauftragung von Auktionen anfallen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Eine Liste der Kunstwerke und deren Herkunft (z. B. Gemälde, Skulpturen, Sammlungen)
  • Schätzungen oder Bewertungen der Kunstwerke, falls vorhanden
  • Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen
  • Dokumente zu etwaigen Schenkungen oder Leihgaben von Kunstwerken
  • Informationen zur Erbengemeinschaft oder zu bestehenden Vereinbarungen über die Kunstwerke